Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für "CAVE Fabio Wahl“

1.Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für sämtliche Verträge, die zwischen "CAVE Fabio Wahl" (im Folgenden "wir", "uns", "unser") und unseren Kunden (im Folgenden "Kunde", "Kunden") geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

2. Leistungsangebot

2.1 Wir bieten Branding, Design, Illustration & Interior-Dienstleistungen an, einschließlich Beratung, Planung und Umsetzung von den Projekten.

3. Vertragsabschluss

3.1 Verträge kommen durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung, sowie durch die Annahme von Angeboten durch den Kunden zustande. Alle Angebote sind freibleibend.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise richten sich nach den individuellen Leistungen und werden vor Beginn des Projekts schriftlich vereinbart. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, wie folgt fällig: 14 Tage nach Rechnungsdatum. Im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.

4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

5.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand individuell berechnet.

5.2 „CAVE Fabio Wahl“ ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der„CAVE Fabio Wahl“ entsprechende Vollmacht zu erteilen.

5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der „CAVE Fabio Wahl“ abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, der „CAVE Fabio Wahl“ im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6. Leistungszeitraum

6.1 Der genaue Leistungszeitraum wird zwischen den Parteien individuell vereinbart. Wir sind bemüht, die vereinbarten Termine einzuhalten. Bei Verzögerungen werden wir den Kunden unverzüglich informieren.

7. Nutzungsrechte

7.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist in jedem Fall durch ein Nutzungshonorar gesondert zu vergüten. Sie ist bei rechtlich geschützten Leistungen nicht gestattet und berechtigt der „CAVE Fabio Wahl“ neben der Forderung eines ergänzenden Nutzungshonorar zur Geltendmachung von Unterlassungs und Schadensersatzansprüchen. Jede auch nur teilweise Nachahmung eines rechtlich geschützten Entwurfs oder einer rechtlich geschützten Reinzeichnung ist unzulässig. Sämtliche Entwürfe, Reinzeichnungen, Konzeptionen und sonstige Leistungen des „CAVE Fabio Wahl“ werden dem Auftraggeber im Sinne des § 18 Abs. 1 UWG anvertraut. Eine unbefugte Verwertung oder Mitteilung an Dritte außerhalb der vertraglichen Vereinbarung der Parteien ist unzulässig.

7.2 „CAVE Fabio Wahl“ räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.

7.3 Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der „CAVE Fabio Wahl“.

7.4 Die Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

Geschützte Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der „CAVE Fabio Wahl“ weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.

8. Rücktritt und Kündigung

8.1 Ein Rücktritt oder eine Kündigung seitens des Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung von uns. Im Falle eines Rücktritts oder einer Kündigung kann eine angemessene Vergütung für bereits erbrachte Leistungen verlangt werden.

9. Gewährleistung

9.1 Wir gewährleisten, dass unsere Leistungen frei von Mängeln sind und den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wir werden Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen.

10. Haftung

10.1 Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

10.2 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.

10.3 Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der „CAVE Fabio Wahl“.

10.4 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der „CAVE Fabio Wahl“ geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.

11. Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrages und Vorlagen

11.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.

11.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die „CAVE Fabio Wahl“ eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

11.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der „CAVE Fabio Wahl“ übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die „CAVE Fabio Wahl“ von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

12. Datenschutz

12.1 Wir beachten die geltenden Datenschutzbestimmungen. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern zulässig vereinbart, der Sitz der Firma. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 

13.3 Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Regelung.

13.4 Diese AGB treten am 25.02.2024 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Versionen.